Produktbeschreibungen
Das Warnschild "Brandschutztür verkeilen, verstellen, festbinden o. ä. verboten!" gibt einen konkreten Hinweis zum korrekten Umgang mit einer Brandschutztür. Die beschilderte Tür fungiert bei einem Brand als Feuerschutzabschluss, d. h. als Barriere, die das Übergreifen der Flammen auf weitere Räume verhindert.
Das Warnschild ist nach DIN 4066 bei allen Betrieben und anderen Einrichtungen vorgeschreiben. Gerne können Sie auch Sonderanfertigungen bei uns Anfragen. Diese können vor Bestellablauf besprochen und individuell an Sie angepasst werden.
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